Rentensimulator

Schätzen Sie den monatlichen Betrag Ihrer künftigen Altersrente in Spanien basierend auf Ihren Beitragsjahren, Ihrem Durchschnittsgehalt und dem voraussichtlichen Renteneintrittsalter.

Wann sollten Sie diesen Rechner verwenden?

Die beitragsbezogene Altersrente in Spanien wird aus der Bemessungsgrundlage berechnet, die sich ergibt, indem die Beitragsbemessungsgrundlagen der letzten 25 Jahre (300 Monate) durch 350 geteilt werden, und anschließend einen Prozentsatz je nach Beitragsjahren angewendet wird.

Rechtlicher Rahmen in Spanien

Mit 15 Beitragsjahren erhält man Zugang zu 50% der Bemessungsgrundlage. Von dort an steigt der Prozentsatz progressiv bis auf 100% mit 36 Jahren und 6 Monaten Beitragszeit (Richtwert, gesetzlicher Überprüfung unterliegend). Beitragslücken (Zeiträume ohne Beiträge) können die Bemessungsgrundlage verringern, wenn sie nicht durch den gesetzlich vorgesehenen Lückenausgleich abgedeckt sind.

Das reguläre Renteneintrittsalter liegt derzeit zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Beitragsjahren, wobei es auch Formen des vorzeitigen Ruhestands mit Abschlägen und des aufgeschobenen Ruhestands mit Anreizen für einen späteren Renteneintritt gibt.

Die Ersatzquote misst, welchen Prozentsatz des letzten Gehalts die geschätzte Rente darstellt. Ist diese Quote niedrig, sollte man eine ergänzende Altersvorsorge durch Rentenpläne, betriebliche Vorsorgepläne oder andere langfristige Sparprodukte in Betracht ziehen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Jahre muss man für eine volle Rente einzahlen?

Derzeit sind 36 Jahre und 6 Monate Beitragszeit erforderlich, um 100% der Bemessungsgrundlage zu erreichen (die genaue Zahl ändert sich jährlich je nach geltendem Recht).

Was ist die Bemessungsgrundlage?

Es ist der Durchschnitt der Beitragsbemessungsgrundlagen der letzten 25 gearbeiteten Jahre, aktualisiert an den Verbraucherpreisindex, geteilt durch 350.

Wirken sich Beitragslücken auf meine Rente aus?

Ja, sie können die Bemessungsgrundlage verringern, wenn sie nicht durch die gesetzlich vorgesehenen Lückenausgleichsmechanismen abgedeckt sind.

Kann ich vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen?

Ja, es gibt Formen des freiwilligen vorzeitigen Ruhestands (ab 63 Jahren mit mindestens 35 Beitragsjahren) und des unfreiwilligen vorzeitigen Ruhestands (ab 61 Jahren aus Gründen außerhalb der Kontrolle des Arbeitnehmers). Beide unterliegen Abschlägen, die die monatliche Rente verringern.

Ist es möglich, Rente zu beziehen und weiterzuarbeiten?

Ja, durch die aktive Rente (vereinbar mit 50% der Rente bei selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung) oder die flexible Rente (Arbeitszeitverkürzung mit teilweisem Rentenbezug). Die Bedingungen variieren je nach Fall.

Wie kann ich meine gesetzliche Rente ergänzen?

Die üblichsten Optionen sind individuelle Rentenpläne, betriebliche Vorsorgepläne, versicherte Vorsorgepläne (PPA) und Investmentfonds. Jeder hat unterschiedliche steuerliche Vorteile und Liquiditätsbedingungen.