Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins ist die tatsächliche jährliche Kostenbelastung eines Kredits, ausgedrückt als ein einziger Prozentsatz, der sowohl Zinsen als auch Gebühren einschließt.

Der effektive Jahreszins ist eine gesetzlich vorgeschriebene, standardisierte Kennzahl, mit der sich die realen Kosten verschiedener Baufinanzierungen oder Kredite vergleichen lassen, selbst wenn ihre Bedingungen unterschiedlich sind. Anders als der Nominalzins, der nur den von der Bank berechneten Zins widerspiegelt, bezieht der effektive Jahreszins auch Bearbeitungsgebühren, verpflichtende Kosten (etwa eine von der Bank verlangte Versicherung) und die Zahlungshäufigkeit mit ein und fasst alles in einem einzigen Jahresprozentsatz zusammen.

Deshalb ist der effektive Jahreszins fast immer höher als der Nominalzins: Zwei Angebote mit demselben Nominalzins können einen unterschiedlichen Effektivzins haben, wenn eines von ihnen mehr Gebühren oder verpflichtende Kosten enthält. Beim Vergleich von Baufinanzierungen oder Krediten verschiedener Banken sollte man immer auf den effektiven Jahreszins achten und nicht nur auf den beworbenen Nominalzins, da ein niedrigerer Nominalzins mit hohen Gebühren am Ende teurer sein kann als ein etwas höherer Nominalzins ohne Gebühren.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen effektivem Jahreszins und Nominalzins?

Der Nominalzins ist nur der Zinssatz, den die Bank auf die Restschuld berechnet. Der effektive Jahreszins addiert dazu die Gebühren und verpflichtenden Kosten des Kredits und spiegelt so die tatsächlichen jährlichen Kosten besser wider — meist eine höhere Zahl als der Nominalzins.

Müssen Banken den effektiven Jahreszins angeben?

Ja, die Vorschriften zur Bankentransparenz verpflichten dazu, den effektiven Jahreszins in Werbung und im verbindlichen Kreditangebot anzugeben, damit Kunden Angebote einheitlich vergleichen können.

Enthält der effektive Jahreszins immer alle Kosten einer Baufinanzierung?

Er enthält die verpflichtenden Kosten für die Kreditvergabe (Gebühren, von der Bank verlangte Versicherungen), aber keine optionalen Kosten, die der Kunde freiwillig hinzubucht, und keine Notar-/Grundbuchkosten, die nicht von der Bank abhängen.