Modelo 303: die vierteljährliche USt-Erklärung in Spanien

Praktischer Leitfaden zum Modelo 303 in Spanien: welche USt erklärt wird, wie das Ergebnis berechnet wird und die Fristen jedes Quartals.

mehrwertsteuerselbststaendige

Bist du Selbstständiger in Spanien oder führst ein kleines Unternehmen, ist das Modelo 303 wahrscheinlich eine der steuerlichen Pflichten, die am häufigsten anfallen: eine Erklärung pro Quartal, während der gesamten Dauer deiner Tätigkeit. Die Grundlogik zu verstehen erspart dir böse Überraschungen und hilft dir, vorherzusehen, wie viel du jedes Quartal zahlen (oder zurückerhalten) musst.

Was das Modelo 303 ist

Das Modelo 303 ist die vierteljährliche Selbstveranlagung der spanischen Umsatzsteuer (IVA). Darin erklärst du die USt, die du deinen Kunden in deinen Verkaufsrechnungen berechnet hast (abgeführte USt), und die USt, die du bei deinen Einkäufen und abzugsfähigen Ausgaben gezahlt hast (Vorsteuer). Die Differenz zwischen beiden ist im Wesentlichen das Ergebnis der Erklärung.

Die Grundlogik der Berechnung

Ergebnis = abgeführte USt (an Kunden) − Vorsteuer (auf Einkäufe und Ausgaben)

  • Ist das Ergebnis positiv, musst du diese Differenz an die spanische Finanzbehörde abführen.
  • Ist das Ergebnis negativ (du hast mehr Vorsteuer gezahlt als USt abgeführt), wird der Betrag mit den nächsten Erklärungen verrechnet oder kann in bestimmten Fällen zur Rückerstattung beantragt werden.

Welche Ausgaben den Vorsteuerabzug erlauben

Nicht die gesamte Vorsteuer auf deine Einkäufe ist abzugsfähig. Damit sie es ist, muss die Ausgabe direkt mit deiner wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen und auf eine vollständige Rechnung (nicht nur einen einfachen Kassenbon) auf deinen Namen ausgestellt sein. Ausgaben mit gemischter Nutzung (etwa ein Fahrzeug oder ein Telefon, das du auch privat nutzt) unterliegen meist Regeln zum teilweisen, nicht vollständigen Abzug.

Die Abgabefristen

Das Modelo 303 wird viermal im Jahr eingereicht, vierteljährlich:

Quartal Zeitraum Abgabefrist
1. Quartal Januar-März 1.-20. April
2. Quartal April-Juni 1.-20. Juli
3. Quartal Juli-September 1.-20. Oktober
4. Quartal Oktober-Dezember 1.-30. Januar

Das vierte Quartal hat eine etwas längere Frist und fällt zudem mit der Abgabe der Jahreszusammenfassung (Modelo 390) zusammen, die die gesamte Tätigkeit des Jahres erfasst.

Ein häufiger Fehler bei Neu-Selbstständigen

Ein sehr häufiger Fehler ist, die abgeführte USt so auszugeben, als wäre sie eigenes Einkommen. Die USt, die du in deinen Rechnungen einnimmst, gehört dir nicht: Es ist Geld, das du im Auftrag der Finanzbehörde einziehst und das du mit der nächsten Quartalserklärung abführen musst. Viele Selbstständige, die gerade erst anfangen, erleben eine unangenehme Überraschung, wenn das Quartal kommt und ihnen die Liquidität fehlt, um die Zahlung zu leisten, gerade weil sie diesen Betrag bereits wie einen Gewinn ausgegeben haben.

Berechne schnell die USt jeder Rechnung

Bevor du dein Modelo 303 einreichst, kannst du mit unserem Mehrwertsteuerrechner schnell die Aufschlüsselung von Netto- und USt-Betrag jeder Rechnung oder Ausgabe prüfen, sowohl um die USt zu einer Nettosumme hinzuzurechnen als auch um sie aus einem Endbetrag herauszurechnen.