Der recargo de equivalencia (spanischer USt-Ausgleichszuschlag) ist einer jener Steuerbegriffe, die für Verwirrung sorgen, weil er nicht für alle gilt: Er betrifft nur eine bestimmte Art von Geschäft, und wer ihm unterliegt, hat bei der Umsatzsteuer andere Pflichten als übrige Selbstständige.
Was der recargo de equivalencia ist
Es handelt sich um ein spezielles, verpflichtendes USt-Sonderregime für Einzelhändler (natürliche Personen, keine Gesellschaften), die an den Endverbraucher verkaufen, ohne die eingekauften Waren zum Weiterverkauf wesentlich zu verändern. In diesem Regime berechnet der Lieferant des Händlers eine zusätzliche USt (den Zuschlag) auf der Verkaufsrechnung an den Einzelhändler, und im Gegenzug ist der Einzelhändler von der Pflicht befreit, für diese Umsätze die regelmäßigen USt-Erklärungen abzugeben.
Wie der Zuschlag berechnet wird
Der Zuschlag wird als zusätzlicher Prozentsatz auf die Bemessungsgrundlage angewendet, der je nach USt-Satz des Produkts variiert:
| USt-Satz des Produkts | Anwendbarer Zuschlag |
|---|---|
| Regelsatz (21%) | 5,2% |
| Ermäßigt (10%) | 1,4% |
| Stark ermäßigt (4%) | 0,5% |
Diesen Zuschlag erhebt der Lieferant direkt auf der Rechnung, zusammen mit der entsprechenden USt, und der Lieferant führt ihn an die Finanzbehörde ab, nicht der Einzelhändler direkt.
Der Hauptvorteil: weniger Verwaltungsaufwand
Der offensichtlichste Vorteil des recargo de equivalencia ist, dass der Einzelhändler davon befreit ist, das vierteljährliche Modelo 303 für diese Umsätze einzureichen oder die üblichen USt-Register zu führen. Für viele kleine Geschäfte ist diese administrative Vereinfachung eine erhebliche Erleichterung.
Der Hauptnachteil: die Vorsteuer kann nicht abgezogen werden
Als Gegenleistung für diese Vereinfachung kann der Händler im recargo de equivalencia die Vorsteuer auf seine Einkäufe nicht abziehen, auch nicht bei allgemeinen Geschäftsausgaben. Das bedeutet, dass die auf Einkäufe und Ausgaben gezahlte USt zu einem endgültigen, nicht erstattungsfähigen Kostenfaktor wird, anders als im Regelregime, wo sie abzugsfähig ist.
Wer diesem Regime unterliegt
Verpflichtet sind Einzelhändler, die natürliche Personen sind (Selbstständige, keine Gesellschaften) und Waren verkaufen, ohne sie einem Verarbeitungsprozess zu unterziehen. Es gilt nicht für den Verkauf bestimmter, ausdrücklich von der Regelung ausgenommener Produkte (wie Fahrzeuge, Schmuck oder einige spezifische Produkte), noch für Dienstleistungstätigkeiten.
Prüfe immer deinen konkreten Fall
Ob der recargo de equivalencia auf dich zutrifft, hängt von den konkreten Details deiner Tätigkeit ab, weshalb es sich lohnt, dies vor der Anmeldung mit einer Steuerberatung zu klären. Ist dein Regime einmal klar, hilft dir unser Mehrwertsteuerrechner, die Beträge deiner alltäglichen Rechnungen schnell zu berechnen.