Wenn du in Spanien arbeitest, hast du Anspruch auf ein Mindestmaß an bezahltem Urlaub pro Jahr, unabhängig von deiner Vertragsart (unbefristet, befristet, Teilzeit). Hier das Wichtigste: wie viele Tage das sind, wie sie berechnet werden, wenn du nicht das ganze Jahr arbeitest, und was bei einer Krankschreibung passiert.
Wie viele Urlaubstage dir gesetzlich zustehen
Das Arbeitnehmerstatut legt ein Minimum von 30 Kalendertagen im Jahr fest, was in der Praxis meist etwa 22 Arbeitstagen entspricht, da Wochenenden abgezogen werden. Viele Tarifverträge verbessern dieses Minimum – Verträge mit 23, 24 oder mehr Arbeitstagen sind keine Seltenheit.
Wenn du nicht das ganze Jahr arbeitest
Beginnst oder beendest du eine Stelle im Laufe des Jahres, wird der Urlaub anteilig zur gearbeiteten Zeit berechnet. Arbeitest du zum Beispiel 6 von 12 Monaten, stehen dir etwa 15 Kalendertage zu (die Hälfte des gesetzlichen Minimums) oder die Tage, die dein Tarifvertrag vorsieht.
Wann der Urlaub genommen werden kann
Der Urlaubszeitraum wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt, meist nach Tarifvertrag oder betrieblicher Praxis. Die Termine müssen dir mindestens zwei Monate vor Urlaubsbeginn mitgeteilt werden. Bei Uneinigkeit über die Termine kann jede Partei die Arbeitsgerichte anrufen, die solche Fälle vorrangig und beschleunigt behandeln.
Was passiert, wenn du während des Urlaubs krank wirst
Wirst du krankgeschrieben, bevor dein Urlaub beginnt, hast du das Recht, ihn zu einem anderen Zeitpunkt zu nehmen, auch nach Ende des Kalenderjahres, solange nicht mehr als 18 Monate seit Ende des Jahres vergangen sind, in dem der Anspruch entstand. Wirst du während eines bereits laufenden Urlaubs krank, erkennt das spanische Recht kein automatisches Recht auf Nachholen dieser Tage an, sofern der Tarifvertrag nichts anderes vorsieht – das solltest du prüfen.
Kann Urlaub ausgezahlt statt genommen werden?
Nein, außer wenn der Vertrag endet, bevor bereits erworbener Urlaub genommen wurde. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den anteiligen Wert des nicht genommenen Urlaubs in der Abschlussabrechnung auszahlen. Solange der Vertrag läuft, kann Urlaub nicht "verkauft" oder unbegrenzt angesammelt werden – er muss innerhalb des Kalenderjahres oder, bei Krankschreibung, spätestens innerhalb der ersten 18 Monate des Folgejahres genommen werden.
Ein Hinweis für alle, die aus dem Ausland kommen
Wenn du aus einem Land mit weniger gesetzlich garantierten Urlaubstagen kommst: Die in Spanien üblichen 22-23 Arbeitstage gehören zu den günstigeren Bedingungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Prüfe immer deinen konkreten Tarifvertrag, denn er kann dieses gesetzliche Minimum deutlich verbessern.