Spanische USt: Rechnungen an EU-Geschäftskunden

Wie die innergemeinschaftliche USt-Regelung in Spanien funktioniert, das ROI-Register und wann du Rechnungen an EU-Firmen ohne USt ausstellen darfst.

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Wer Produkte verkauft oder Dienstleistungen an Kunden in anderen Ländern der Europäischen Union erbringt, stößt in Spanien schnell auf eine zusätzliche Ebene der Umsatzsteuer-Regelung (dort "IVA" genannt), die viele Selbstständige erst entdecken, wenn der erste internationale Kunde bereits da ist. Wer die Grundlogik versteht, vermeidet teure Rechnungsfehler.

Die notwendige Vorstufe: die Eintragung ins ROI

Bevor du anderen EU-Unternehmen ohne spanische USt in Rechnung stellen darfst, musst du dich beim spanischen Register für innergemeinschaftliche Unternehmer (ROI) anmelden und die sogenannte USt-IdNr. (deine spanische Steuernummer mit vorangestelltem "ES", anerkannt für innergemeinschaftliche Geschäfte) erhalten. Ohne diese Eintragung solltest du die USt-Befreiung für solche Geschäfte nicht anwenden, selbst wenn dein Kunde tatsächlich ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land ist.

Die Grundregel: Rechnungen an Unternehmen ohne USt (nicht an Privatpersonen)

Wenn du Dienstleistungen erbringst oder Waren an ein Unternehmen (keinen privaten Endverbraucher) in einem anderen EU-Land verkaufst und beide Seiten korrekt im VIES-System registriert sind (dem System zur Überprüfung innergemeinschaftlicher Unternehmer), wird die Rechnung ohne spanische USt ausgestellt. Die Pflicht zur Selbstveranlagung der entsprechenden Umsatzsteuer geht auf den Kunden in seinem eigenen Land über (Reverse-Charge-Verfahren).

Warum du die USt-IdNr. des Kunden prüfen musst

Bevor du eine Rechnung ohne USt an einen EU-Kunden ausstellst, musst du unbedingt prüfen, ob dessen USt-IdNr. gültig und korrekt im VIES-System der Europäischen Kommission registriert ist. Wenn du ohne USt an einen Kunden fakturierst, dessen USt-IdNr. nicht validiert ist, und später festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Befreiung nicht erfüllt waren, kannst du selbst dafür haftbar gemacht werden, die eigentlich fällige USt nachzuzahlen.

Wann du spanische USt anwenden musst

Wenn du an eine Privatperson in einem anderen EU-Land verkaufst (kein Unternehmen), musst du grundsätzlich USt anwenden. Die konkreten Regeln (spanische USt oder die des Bestimmungslandes) hängen jedoch vom Verkaufsvolumen an Privatpersonen in anderen Ländern und von Sonderregelungen wie der einzigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop, OSS) ab, die diese Meldungen ab bestimmten Schwellenwerten vereinfachen soll.

Die zusätzliche Meldung: das Modell 349

Zusätzlich zur regulären USt-Voranmeldung (Modell 303) muss, wer innergemeinschaftliche Geschäfte tätigt, regelmäßig das Modell 349 einreichen – eine reine Informationsmeldung (keine Zahlung), in der die durchgeführten innergemeinschaftlichen Geschäfte aufgeführt werden. Diese wird später mit den Angaben abgeglichen, die die Gegenseite über das VIES-System in ihrem eigenen Land meldet.

Starte mit einer soliden Basis für deine USt-Berechnungen

Auch wenn innergemeinschaftliche Geschäfte meist ohne USt fakturiert werden, brauchst du bei Rechnungen an spanische Kunden oder EU-Privatpersonen wieder die korrekte Umsatzsteuer. Unser Umsatzsteuerrechner hilft dir, diese Beträge auf deinen Inlandsrechnungen schnell korrekt zu berechnen.